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Lockerung der Segelscheinpflicht sorgt für Unruhe

Die geplanten Änderungen in der Dümmer und Steinhuder Meer Verordnung (DStMVO) sorgen für Unruhe bei den Betreibern von Segelschulen. Künftig ist das Befahren der Gewässer auch ohne Segel- und Surfschein erlaubt.

Segelschein

Segelschein

25.01.07 - Ab April 2006 gilt für die Nutzung des Steinhuder Meeres und Dümmers eine geänderte Verordnung. Eine entscheidende Änderung betrifft den Qualifikationsnachweis zur Führung eines Segelbootes und Surboards: Demnach müssen Freizeitsportler künftig keinen Segel- oder Surfschein mehr vorweisen. Anders verhält es sich bei der Fahrgastschifferei. Der hier verlangte Befähigungsnachweis muss neben der Führung des Schiffes und Beherrschung der Technik auch das Verhalten im Notfall umfassen. Für die Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotor gelten der Sportbootführerschein Binnen oder vergleichbare Papiere weiterhin als Qualifikationsnachweis.

Besonders am Dümmer regt sich seitens der Segelschulen ein starker Protest gegen den geplanten Fortfall der Segelscheinpflicht. Nachdem sich bereits die Wettfahrtgemeinschaft Dümmer gegen den Fortfall der Segelscheinpflicht auf dem Dümmer und Steinhuder Meer ausgesprochen hatten, folgten die vier örtlichen Segelschulen am Dümmer dem Protest der Segelvereine. Die Segelschulen erinnern an die Zeit vor Einführung der Segelscheinpflicht. Auf dem Gewässer seien damals sehr viele Unfälle durch mangelhafte Segelkenntnisse verursacht worden. Nach Einführung der Nachweispflicht seien diese Unfälle rapide zurück gegangen.

Neben dem Sicherheitsaspekt sei nach Angaben der Segelvereine besonders der Verleih von den Änderungen betroffen. Bislang diente der Segelschein als Nachweis für die Qualifizierung des Seglers. Durch den Wettbewerbsdruck könnten es sich die Verleiher aber auch nicht erlauben, an der Nachweispflicht festzuhalten. Daher tragen Sie das Risiko für eventuelle Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung des Segelbootes auftreten.
 
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