Windsurfen und Kiten am Steinhuder Meer
 
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Keine Änderungen beim Wintersurfverbot

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NWLKN) hat in die Steinhuder Strandterrassen eingeladen, um seine Position zum Thema "Wintersurfverbot" zu vertreten.

Naturschutz am Steinhuer Meer

Wassersportler vs. Naturschützer

25.01.07 - Die Gäste der Veranstaltung waren zum großen Teil Vertreter der örtlichen Wassersportvereine. Die Hoffnungen der Teilnehmer, beim heftig umstrittenen Winter- und Nachtfahrverbot auf dem Steinhuder Meer und Dümmer könnte es Bewegung zugunsten der Wassersportler geben, wurden aber nicht erfüllt. NWLKN-Referentin Cornelia Scupin verteitigte Ihre Position, indem Sie auf  europäische Gesetze und Richtlinien verwies.

Schon seit vielen Jahren sorgt das Wintersurfverbot bei den Wassersportlern für unverständnis. Die Argumente der Naturschützer, dass Zehntausende Zugvögel während der Wintermonate das Steinhuder Meer als Rastrevier benutzen und somit vor den Wassersportlern geschützt werden müssten sind nicht nachvollziehbar. Auf dem größten Binnenrever Norddeutschlands wären in den kalten Monaten Dezember - April auch ohne Wintersurfverbot meist nur eine kleine Anzahl von Surfern auf dem Wasser. Das diese in der Regel sehr erfahrenen Sportler eine ernsthafte Gefahr für den Naturschutz sind kann daher bestritten werden.

Die Teilnehmer monierten zurecht, dass der Verweis auf die europäischen Rahmenbedingungen nicht tragbar ist. In unseren Nachbarländern Dänemark und Holland genieße der Naturschutz auch einen sehr großen Stellenwert. Anders als am Steinhuder Meer scheint dort aber ein problemloses Miteinader möglich zu sein. Die zahlreichen Wassersportler werden in unseren Nachbarländern nicht bei der Ausübung ihres Sports in den Wintermonaten von den Naturschützern behindert.

Zumindest beim Nachtfahrverbot ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Eine Projektgruppe soll festestellen, ob es noch Lockerungen beim Nachtfahrverbot geben könnte. Scupin ist sich allerdings sicher, dass die Verordnung ohne große Änderung am 01.04.207 in Kraft tritt.

Die Kiter haben aber einen kleinen Grund zur Freude: Im Rahmen einer Allgemeinverfügung, die parallel zur geänderten Dümmer- und Steinhuder-Meer-Verordnung in Kraft treten wird, bleibt das Kitesurfen auf dem Steinhuder Meer erlaubt. Das Kitegebiet wird auf das angrenzende Windsurfgebiet sogar ausgedehnt. Aus Gründen des Naturschutzes und der Sicherheit war eine weitergehende Ausdehnung des Kite-Areals aber nicht möglich, erklärte Cornelia Scupin. Die Aufnahme der Sportart in die Steinhuder Meer und Dümmer Verordnung sei nicht erfolgt, weil die Grenzen des Kitegebietes nach Angabe von Scubin in letzter Zeit massiv missachtet wurden. Eine endgültige Entscheidung über das Kitesurfen solle aber noch in diesem Jahr fallen.

 
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